Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr

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E-Commerce boomt und der Online-Handel verzeichnet alljährlich zweistellige Zuwachsraten. Immer mehr Verbraucher machen von der Möglichkeit Gebrauch, bequem vom heimischen Wohnzimmer aus auf Shopping-Topur zu gehen. Mit dem Einkaufsverhalten haben sich auch die Bezahlmethoden geändert. Klassische Zahlungsmittel wie Bargeld, Lastschriftverfahren und EC-Karte können im elektronischen Geschäftsverkehr nicht genutzt werden. Grund genug, über die Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr aufzuklären und die Risiken zu beleuchten.

Gesetzliche Regelungen zu den Zahlungsmitteln im Internet

Bezüglich der Bezahlung im elektronischen Geschäftsverkehr hat der Gesetzgeber konkrete Regeln aufgestellt, an die sich unter anderem Betreiber von Online-Shops zwingend zu halten haben. Dazu gehört das zur Verfügung stellen von technischen Mitteln, mit denen Eingabefehler schnell korrigiert werden können. In der Praxis realisieren Online-Shops diese Vorgabe, indem am Ende des Bestellvorgangs eine Maske mit einer Zusammenfassung der Bestellung erscheint. Dort können die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden. Darüber hinaus muss zwingend angegeben werden, welche Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr akzeptiert werden. Auf diese Weise kann ein Verbraucher oder ein Unternehmen vor der Bestellung erkennen, ob ihm die angegebenen Zahlungsmittel überhaupt zur Verfügung stehen. Weiterhin muss ein Bestellbutton vorhanden sein, mit dessen Betätigung der Bestellvorgang abgeschlossen wird, und es muss ein Hinweis auf Lieferbeschränkungen vorhanden sein.

Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr

Für die Bezahlung im elektronischen Geschäftsverkehr stehen Endverbrauchern und Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Gängige Zahlungsmittel sind die Kreditkarte, die Sofortüberweisung und die Nachnahme. Bei der Bezahlung per Nachnahme wird der Rechnungsbetrag beim Erhalt der Ware fällig. Diese Zahlungsmethode ist in der Regel mit einer Gebühr hinterlegt. Das Zahlungsmittel Vorkasse ist ebenfalls in der Praxis gebräuchlich. Der Einkäufer erhält vom Online-Shop eine Kontonummer, auf die der Rechnungsbetrag zu überweisen ist. Der Versand der Bestellung wird erst veranlasst, wenn das Geld auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Weitere Zahlmethoden sind Lieferung gegen Rechnung, Bankeinzug oder per Paypal. Insbesondere Letztere erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da das Geld so lange gesperrt werden kann, bis der Empfänger sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugt hat.

Risiken für Käufer und Verkäufer

Bei Zahlungsmitteln im elektronischen Geschäftsverkehr lassen sich gewisse Risiken für Käufer und Verkäufer nicht ausschließen. Für Käufer wird der Kauf im Internet zu einem Problem, wenn bereits eine Zahlung geleistet wurde und die bestellte Ware nicht oder in minderwertiger Qualität ankommt. Sogenannte Fake-Shops setzen auf gutgläubige Kunden, die in Vorkasse gehen oder mit Kreditkarte bezahlen, ohne dass eine Lieferung erfolgt. Oft bleiben die Käufer auf dem Schaden sitzen, denn unseriöse Anbieter haben den Unternehmenssitz meist im Ausland und können strafrechtlich nicht belangt werden.

Das Risiko für Verkäufer besteht in der Anonymität der Bestellung. Werden beispielsweise Daten von einer gestohlenen Kreditkarte für den Einkauf verwendet, muss der Verkäufer schlimmstenfalls auf das Geld und die Ware verzichten. Auch wenn sich ein Käufer weigert, die Rechnung zu begleichen, steht ein aufwendiges Mahnverfahren mit ungewissem Ausgang an. Natürlich können auch E-Mail-Adressen gefälscht werden. Werden diese von Käufern mit krimineller Absicht als Identifikationsmerkmal genutzt, ist eine verlässliche Prüfung der Angaben nicht möglich. Nicht zuletzt aus diesen Gründen bieten viele Online-Shops und Versandhäuser die Lieferung auf Rechnung nur einem bestimmten Kundenkreis oder gar nicht an.

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